Herzlich Willkommen !

Fischereiverein Oberhasli

Unser Verein

„Geht es dem Fisch gut, dann geht es auch uns Fischern gut!“

Dies ist unser Leitsatz, nach dem wir unsere Bewirtschaftungs- und Befischungsstrategie in Absprache mit dem kantonalen Fischereiinspektorat ausrichten.

Wir sind der Fischereiverein Oberhasli – uns gibt es seit 1923. Uns verbindet die Liebe zur Natur und die Faszination am Fischen. Doch unser Engagement zur Förderung eines gesunden und intakten Fischbestands geht weit über das reine Hobby hinaus:

  • Wir führen selbst Unterhaltsarbeiten an den Gewässern durch, um den Lebensraum zu verbessern und die natürliche Fortpflanzung wo möglich zu fördern.
  • Wir unterstützen den Fischbestand, wo nötig, durch Besatz aus unserer vereinseigenen Brutanstalt – mit Brütlingen, gewonnen aus Elterntieren des jeweiligen Gewässersystems.
  • Wir passen unsere Fischfangvorschriften an, um das Verletzungsrisiko für die Fische möglichst gering zu halten. Beim Naturköderfischen verwenden wir deshalb extra große Haken, die von Kleinfischen nicht geschluckt werden können, oder verzichten ganz auf deren Einsatz. Beim Spinnfischen verzichten wir auf Drillinge und reduzieren die Anzahl der Anbissstellen. Wir fördern das Fischen mit der Fliege, da dies nachweislich die schonendste Methode ist, einen Fisch zu überlisten.
  • Wir reduzieren unsere Fischentnahmen sowie den Befischungsdruck, indem wir pro Woche nur zweimal fischen dürfen und pro Fischgang maximal vier Forellen entnommen werden dürfen.
  • Zusätzlich setzen wir bei den produktivsten Laichjahrgängen ein Schonfenster fest, in dem wir gänzlich auf Fischentnahmen verzichten. Dabei folgen wir dem Grundgedanken, dass der Fischbestand im Gewässer unser Kapital darstellt – und die Entnahmen diesem Bestand nur in dem Umfang entsprechen dürfen, wie es dem jährlichen Zuwachs (also den „Zinsen“) entspricht. So hoffen wir, unsere Gewässer nicht zu übernutzen und einen nachhaltigen, stabilen Fischbestand sicherzustellen.

Wir engagieren uns auch außerhalb unseres Vereins für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Fischerei – ganz nach unserem Leitspruch: „Geht es dem Fisch gut, dann geht es auch uns Fischern gut!“

Anmeldung Neumitglieder

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Melde Dich als Neumitglied bei der Geschäftsführung
E-Mail: info@fv-oberhasli.ch

Statuten des Fischereivereins Oberhasli (Download PDF 135 KB)

Fischereivorschriften

Vorschriften von Bund und Kanton

    • Bundesgesetz über die Fischerei -> Link
      Vom 21.06.1991 (Stand am 01.07.2023)
    • Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei-> Link
      Vom 24.11.1993 (Stand am 01.01.2021)
    • Eidgenössisches Tierschutzgesetz -> Link
      Vom 16.12.2005
    • Tierschutzverordnung -> Link
      Vom 23.04.2008
    • Vollzugshilfe Angelfischerei -> Link
      Vom Dezember 2014

Vorschriften des Fischereivereins Oberhasli

In den Pachtgewässern des Vereins ist das Fischen mit der Angel für Mitglieder wie folgt geregelt:

Grundsätzlich verbotene Gewässer: Gänzlich verboten ist das Fischen im Hausen-, Engler-, Winkelbrunnen– und Gerberswinkelbach, in den Urbachquellen und Kartafelbächli.

Für das Fischen vom 1. April bis 30. September freigegeben sind die folgenden Gewässer:

    • Aare-Binnenkanal (Oltschibachkanal) mit Zuflüssen von den Quellen bis zur Einmündung in den Brienzersee (ohne Wandelbach).
    • Alp- und Bidmibach (inkl. Stauweier) mit Zuflüssen von den Quellen bis zur Einmündung in die Aare.
    • Mühlebach Meiringen mit Zuflüssen von der Quelle bis zur Einmündung in den Alpbach.
    • Oltschibach von den Quellen bis zur Einmündung in den Aare-Binnenkanal.
    • Styrigbach mit Zuflüssen von den Quellen bis zum Felsabsturz in die Hasliaare.
    • Wandelbach-Unterlauf Meiringen vom Felsabsturz bis zur Einmündung in den Aare-Binnenkanal
    • Diechterbach
    • Benzlaui- (oberer + unterer) und Wannisbordsee vom 15. Juni bis 31. Oktober


Für das Fischen vom 1. Mai bis 30. September
freigegeben sind die folgenden Gewässer:

    • Gadmerwasser mit Zuflüssen (ohne Gentalbach) von den Quellen bis zur Einmündung in die Hasliaare (ohne Miserenbächlein).


Allgemeine Richtlinien

  • Das Führen einer Fangstatistik ist obligatorisch!
  • Die Angelfischerei mit Widerhaken ist verboten – auch in den Bergseen.
  • Mindestfangmasse: Salmoniden 24 cm / Hecht 45cm / Äsche 36cm
  • Mindest Angelhakengrösse: Nr. 3 (ausser bei Kunstköderfischerei)
  • Max. Entnahmemenge 4 Forellen pro Tag
  • Fangzahlbeschränkung je Saison: Total 50 Fische, davon maximal 30 Stück aus dem Gadmerwasser.
  • Pro Tag darf nur an einem der offenen Gewässer gefischt werden!
  • Es darf pro Woche total nur an 2 Tagen gefischt werden.
  • Gadmerwasser Fangfenster 24-30 cm und 35 cm plus. Fische von 30–35 cm sind geschont und müssen zurückgesetzt werden.
  • Die Mitglieder sind während des Fischfanges einander gegenüber verpflichtet, auf Verlangen hin den Fischpass, die Fangstatistik und die gefangenen Fische zwecks Kontrolle vorzuweisen.
  • Verbot von Drillingen ab Saison 2019: Ab der Fischersaison 2019 dürfen in sämtlichen Gewässern des Fischereivereins Oberhasli (Fliessgewässer und Bergseen) keine Drillinge mehr eingesetzt werden. Spinnköder sind mit entsprechenden Einzelhaken auszurüsten.